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FörderungsbegrenzungAlle Personen, die nicht zu den Selbständigen zählen – seien es Arbeitnehmer, Beamte oder Freiberufler –, können nicht in einem Höchstmaß von dem Rürup-Modell profitieren, da bei ihnen berücksichtigt wird, dass sie schon einen Versorgungsanspruch für das Alter besitzen, der sich je nach genannter Berufsgruppe durch die gesetzliche Rentenversicherung oder staatlich oder durch ein berufsständisches Versorgungswerk begründet. Dieses beschränkt natürlich die Flexibilität beim Sparen fürs Alter in einem gewissen Maße ein. Beschränkungen sind allerdings auch bei der Riester-Rente, die ebenfalls staatlich gefördert wird, zu finden. Welche dieser beiden Vorsorgemodelle für den Sparer am besten geeignet ist, muss individuell festgestellt werden. Die Beschränkungen bei beiden Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge müssen allerdings auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass beide Varianten ein enormes Maß an Sicherheit bieten und dem Sparer ein Plus für die Altersvorsorge garantieren. Die private Vorsorge bleibt dabei immer eine Ergänzung. Am besten fürs Alter geschützt ist man dabei als Arbeitnehmer, wenn man auf den Dreiklang von gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Vorsorge und privater Vorsorge setzt bzw. setzen kann. Bei der Feststellung, ob im Einzelfall die Rürup-Rente für Beamte, Freiberufler und Arbeitnehmer geeignet ist, sollte vor allem darauf geachtet werden, wie hoch die aufkommende Steuerlast ist (dabei auch, welchem Steuersatz man zugeordnet ist) und wie hoch die Ausgaben für sonstige Vorsorgemaßnahmen sind. Als vereinfachte Faustregel kann dabei gelten: Je höher die Steuerlast und je geringer die sonstigen Ausgaben für die Vorsorge, desto eher ist die Rürup-Rente geeignet. Am meisten profitieren Selbständige von der Altersvorsorge nach Rürup. Sie stellen die Hauptzielgruppe dar und können ohne Einschränkungen von dem Höchstbetrag von 20.000 Euro, der steuerfrei angespart werden kann, profitieren. Die Rürup-Rente ist deshalb dermaßen auf diese Zielgruppe ausgerichtet, da Selbständige in der Regel weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind noch zu dem förderberechtigten Personenkreis des Riester-Modells zählen. |