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Freiberufler- und BeamtenförderungAuch Beamte und Freiberufler können das Rürup-Modell nutzen. Allerdings ist hier im Vergleich zu der Hauptzielgruppe, den Selbständigen, die steuerliche Absetzbarkeit anders geregelt, da bereits geleistete Beiträge zur Altersvorsorge in einem gewissen Maß berücksichtigt werden müssen. Beamte, die allgemein als gut durch den Staat versorgt gelten, müssen dennoch auch zusätzlich privat für das Alter vorsorgen, denn wie die gesetzliche Rente auch soll die Versorgung der Beamten im Alter gesenkt werden. Eine Anpassung von Pensionen an Renten ist dabei seit langem im Gespräch. Wenn sich Beamte für die Altersvorsorge nach Rürup entscheiden, können sie allerdings einen geringereren Beitrag pro Jahr steuerlich mindernd geltend machen als Selbstständige. Diese Kürzung ergibt sich daraus, dass berücksichtigt wird, dass der Beamte bereits Anspruch auf eine Versorgung hat. Hier werden diese in einer fiktiven Größe angerechnet. Fiktiv ist die Höhe der Kürzung deshalb, da Beamte in der Regel nicht selbst Beiträge für die Altersvorsorge entrichten müssen. Besonders besserverdienende Beamte können von der Altersvorsorge nach Rürup profitieren. Bei Arbeitnehmer wird der steuerbegünstigte Anteil um die tatsächlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, welche der Arbeitgeber leistet, gekürzt. Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, erfahren ebenfalls eine Kürzung des steuerbegünstigten Anteils. Hier werden entsprechend die Beiträge zum Versorgungswerk abgezogen. Positiv wirkt sich bei Beamten, die in den alten Bundesländern Deutschlands ansässig sind aus, dass der Höchstbeitrag, den sie leisten dürfen, auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze Ost berechnet wird. Hier haben Beamte in den alten Bundesländern Vorteile gegenüber Angestellten aus derselben Region. Sie können mehr einzahlen und profitieren somit auch von einem Plus an steuerlichen Ersparnissen. Besonders bei Arbeitnehmern ist in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wichtig, dass ihre Altersvorsorge für den Fall, dass sie einmal auf staatliche Unterstützung in Form von Hartz IV angewiesen sein werden, vor Anrechnungen geschützt sind. Auch dieses leistet das Rürup-Modell: Kein Sparer muss das angesparte Kapital zunächst verbrauchen, bevor er Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Die Rürup-Rente kann dabei bei Arbeitnehmern und Beamten auch zusätzlich zu einem Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Dieses empfiehlt sich besonders, wenn man sehr viel mehr Kapital pro Jahr für sein Alter ansparen möchte als es die Riester-Förderung vorsieht. |