Steuerliche Vorteile und Förderung

Ausschließlich steuerliche Förderung Rürup Rente über die Sonderausgaben genießt die Rürup-Rente oder Basis-Rente. Bei der Einkommensteuererklärung können die geleisteten Beiträge im darauffolgenden Jahr begrenzt steuerlich geltend gemacht werden.

Bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr dürfen diese Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Aber von 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsfrist, in der nur ein Teil abgesetzt werden können. Dies ist gestaffelt von 2005 mit 60 % und bis 2025 dann bis zu 100 %).

Die Förderung steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte. Dementsprechend muss man jedes Jahr eine neue Rürup Förderung berechnen lassen.

Die 20.000 Euro könne dann ab dem Jahr 2025 vollständig abgesetzt werden. Sollte weniger als 20.000 Euro einbezahlt werden, dann gelten die gleichen Prozentwerte, sodass entsprechend geringere Beträge steuerlich zu Buche schlagen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Beträge.