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Steuerliche Vorteile und FörderungIm besonderen Maße richtet sich das Rürup-Modell an Selbständige und Freiberufler, da diese nicht die Riester-Rente nutzen können. Einen Anspruch auf die Nutzung des Rürup-Rentenmodells haben aber alle Bürger, wobei individuell berechnet werden muss, ob sich dieses Model für den Einzelnen lohnt. Im Gegensatz zu der Riester-Rente, bei der es sowohl jährliche staatliche Zulagen als auch steuerliche Vorteile gibt, fördert das Rürup-Modell ausschließlich über eine steuerliche Bevorteilung. Dabei kann das Kapital, welches in die Altersvorsorge nach Rürup fließt, anteilig per Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend gemacht werden. Im Jahr 2008 können bereits 66 Prozent der Sparleistung bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden, wenn man Selbständiger ist. Dabei steigt der Prozentsatz, der beschreibt, wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil ist, kontinuierlich pro Jahr an, bis er im Jahre 2025 bei 100 Prozent angekommen sein wird. Im vollen Maße von der Rürup-Förderung profitieren können lediglich Selbständige. Arbeitnehmer und Freiberufler, die sich für dieses Vorsorgemodell entscheiden, können weniger Sparleistungen steuermindernd geltend machen. Hier beträgt im Jahre 2008 der entsprechende Anteil jährlich lediglich 7.350 Euro. Die Sparbeträge werden dann bei der Steuererklärung angegeben, sodass sich das zu versteuernde Jahreseinkommen verringert. Die Steuerbelastung kann dabei stark sinken, wenn man regelmäßig Beiträge leistet. Der steuerlichen Bevorteilung in der Ansparphase steht in der Auszahlphase eine nachgelagerte Besteuerung entgegen. Die Rentenzahlungen müssen dementsprechend wie auch Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Riester-Vertrag versteuert werden. Da die individuelle Steuerlast im Alter aus verschiedenen Gründen aber zumeist geringer ausfällt als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, kann sich das Rürup-Modell lohnen. Wie stark dieser Effekt ist, muss allerdings im einzelnen Fall individuell errechnet werden. Hier empfiehlt es sich, einen Steuerberater mit einzubeziehen und sich von diesem beraten zu lassen. |