Besteuerung & Vererbung der Basisrente

Wenn man keine entsprechenden Vorkehrungen bei Abschluss eines Rürup-Vertrages trifft, ist die Vererbung der daraus entstehenden Rente nicht möglich. Der Gesetzgeber hat dieses nicht vorgesehen, da dieses Altervorsorgemodell ausschließlich dazu dienen soll, den Versicherten dauerhaft für das Alter abzusichern. Genauso wenig ist somit auch das Verschenken oder Übertragen zu Lebzeiten möglich.

Vorkehrungen kann man allerdings durch den Abschluss von Zusatzversicherungen treffen, die es dann doch erlauben, zumindest den Ehepartner oder aber die Kinder, solange sie noch kindergeldberechtigt sind, im Falle des eigenen Todes mithilfe einer Hinterbliebenenrente abzusichern. Wichtig hierbei: Sogar ein eingetragener Lebenspartner kann nicht begünstigt werden - und ist somit benachteiligt gegenüber einem Ehepartner.

Während man in der Ansparphase der Rürup-Rente von steuerlichen Begünstigungen profitiert, müssen die Rentenzahlungen im Alter hingegen wie die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus einem Riester-Vertrag auch versteuert werden. Dieses Prinzip wird in Finanzkreisen auch als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Die Höhe des zu versteuernden Anteils ist dabei bis 2040 gestaffelt und steigt pro Jahr um 2 Prozent bis zum Jahr 2020 und danach um 1 Prozent pro Jahr bis 2040 an, sodass 2040 erstmalig 100 Prozent zu versteuern wären. Im Jahr 2008 liegt die Höhe des zu versteuernden Anteils bei 56 Prozent. Dabei ist der zu versteuernde Anteil immer abhängig von dem Renteneintrittsjahr. Nach diesem wird er lebenslang festgelegt, sodass sich eine individuell unterschiedliche Steuerlast ergibt, die natürlich auch durch die individuell unterschiedlichen Steuersätze beeinflusst wird.

Diese individuelle Steuerlast im Alter muss gegen die Steuerersparnis in der Ansparphase gegengerechnet werden, damit man eine Aussage darüber treffen kann, ob sich der Abschluss eines Rürup-Vertrages für die eigene Person als lohnenswert erweisen kann oder ob man lieber eine andere Variante der privaten Altersvorsorge wählen sollte. Als Faustregel kann dabei vereinfacht ausgedrückt werden, dass sich eine Rürup-Rente besonders dann lohnen kann, wenn man in der Ansparphase ein hohes Steueraufkommen zu verzeichnen hat.