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Die Sicherheit der Rürup RentenversicherungNeben der Tatsache, dass eine Rürup-Rente sogar dann sicher ist und unangetastet bleibt, wenn man in eine finanzielle Notsituation gerät und gezwungen ist, ALG II zu beantragen, oder wenn ein Selbständiger insolvent wird, gibt es einen weiteren Aspekt, wie ein Rürup-Vertrag zusätzlichen Schutz leisten kann. Es ist nämlich möglich, einen Rürup-Vertrag durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen und sich somit vor den finanziellen Risiken, die sich aus der Invalidität ergeben können, zu schützen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall ratsam, da die finanziellen Einbußen, die man erleiden kann, wenn man seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, enorm hoch sein können. Damit ein solcher Kombinationsvertrag aus Rürup-Rente und zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin steuerlich gefördert werden kann, muss dabei der Anteil, welcher für diese Zusatzversicherung aufgebracht wird, geringer sein als der, welcher für die Altersvorsorge Verwendung findet. Hier kann sich ein Vorteil im Gegensatz zum separaten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben: In dieser Kombination werden nämlich somit auch die Beiträge zu dieser Zusatzversicherung steuerlich begünstigt, welches bei einem separaten Abschluss nicht der Fall ist. Dieser Vorteil hat allerdings auch eine Kehrseite: Tritt tatsächlich der Fall der Berufsunfähigkeit ein, muss die Rente, auf die man in diesem Versicherungsfall Anspruch hat, voll versteuert werden. Dieses ist bei einer eigenständig abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der Fall, hier muss lediglich der Ertragsteil versteuert werden. Auch sollte man bedenken, dass die Integration einer Berufsunfähigkeitsversicherung in einen Rürup-Vertrag natürlich Kosten verursacht, die dazu beitragen, dass sich die Rentenzahlung im Alter verringert. Dieser Aspekt und die volle Versteuerung beim Versicherungsfall können dazu beitragen, dass man in beiden Fällen – im Falle der Berufsunfähigkeit oder beim gesunden Eintritt in das Rentenalter – weniger Geld aus dem Rürup-Vertrag zur Verfügung stehen hat, als man im Grunde benötigen würde. Insgesamt empfiehlt sich ein solcher Kombinationsvertrag besonders dann, wenn der Versicherte keine Aufnahme in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu angemessenen Konditionen finden kann – zumal die Gesundheitsprüfungen bei solchen Verträgen zumeist weniger umfassend ausfallen als bei einem separaten Versicherungsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. |