Hinterbliebenenschutz: Die Absicherung im Todesfalls

Die Vererbung einer Rürup-Rente ist nicht möglich, da sie vom Gesetzgeber alleinig dafür vorgesehen ist, die betreffende Person im Alter abzusichern. Verstirbt der Sparer bzw. Versicherte noch während der Ansparphase, verfällt das Kapital in der Regel dementsprechend – es sei denn, man hat zuvor bei Abschluss des Vertrages entsprechende Gegenmaßnahmen vereinbart.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche die unterschiedlichen Versicherungsunternehmen anbieten. Entweder schließt man eine zusätzliche Versicherung ab, die garantiert, dass nach dem Tod des Versicherten in der Phase des Ansparens die bereits geleisteten Beiträge an dessen Angehörige ausbezahlt werden oder aber man vereinbart eine sogenannte Hinterbliebenenrente, um seine Angehörigen abzusichern für den Fall, dass man während des Bezugs der Rürup-Rente verstirbt. Bei beiden Varianten sind jedoch nur der Ehepartner sowie Kinder zum Bezug berechtigt, die noch kindergeldberechtigt sind.

Zu beachten bleibt allerdings, dass ein zusätzlicher Schutz der Hinterbliebenen immer auch mit Kosten verbunden ist, welche im Endeffekt die Rentenauszahlungen beschneiden. Andererseits wird der Gedanke, dass im Falle des eigenen Todes nicht die Hinterbliebenen, sondern die Versicherungsgemeinschaft von der eigenen Sparleistung profitieren wird, kaum jemanden wirklich gefallen.

Ein Nachteil gegenüber der Riester-Rente wird bei der Rürup-Rente deutlich, wenn man auf die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen achtet. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung besitzen als Männer, fällt ihre Rürup-Rente trotz gleicher Beitragszahlung geringer aus. Zurzeit liegt dabei die Lebenserwartung von neugeborenen Mädchen um ca. sechs Jahre höher als die von neugeborenen Jungen. Während bei der Riester-Rente diese Ungleichbehandlung durch die Einführung von sogenannten Unisex-Tarifen durch eine gesetzliche Nachbesserung verhindert wird, kalkulieren die Versicherungsunternehmen bei der Rürup-Rente die höhere Lebenserwartung von Frauen bei den zu erwartenden Renten weiterhin ein. Diese Praxis wird von Gleichberechtigungsbefürwortern immer wieder kritisiert. Im Umkehrschluss sind Männer also diejenigen, für die sich der Abschluss einer Rürup-Rente unter diesen Aspekt besonders lohnt