Rentenhöhe

Nur Versicherungsunternehmen bieten den Abschluss von Rürup-Renten an. Man unterscheidet zwischen der Anlage als fondsgebundene Rentenversicherung und der Anlage als klassische Rentenversicherung. Bei der klassischen Rentenversicherung unterliegt der Vertrag einer Garantieverzinsung. Hier ergeben dann die Überschüsse und die Garantierente zusammen die Gesamtrente. Die Überschüsse sind nicht garantiert und somit hat man darauf auch keine Rechtsanspruch. Somit besteht auch die Möglichkeit dass diese Überschüsse eventuell komplett wegfallen und man nur die Garantierente erhält. Somit kann die Höhe der Basisrente unterschiedlich ausfallen.

Durch die stärkere Förderung der Betriebsrente schneidet die Basisrente im direkten Vergeich etwas schlechter ab als die Betriebsrente. Wiederum liegen die Riester-Renten über den Betriebsrenten, wobei hier eine dynamische Entwicklung an den Börsen mit mindestens 7 Prozent Wertsteigerung pro Jahr vorausgesetzt ist.

Beim Vergleich der Basisrente mit der Betriebsrente oder mit der Riester-Rente muss man darauf achten, dass man die Beiträge zur Basisrente vom Nettoeinkommen entrichtet, während die Beiträge für die Riesterrente und auch für die Betriebsrente vom Bruttoeinkommen entrichtet werden.
Die Rürup Beiträge werden dann erst im darauffolgenden Jahr bei der Steuererklärung abgesetzt und auf reduziert somit ihre Steuerschuld oder erhöht ihr Steuerguthaben.

Bei der Riester Rente ist dies ähnlich, jedoch erfolgt bei der Riester Rente auch noch eine Zulage auf ihren bestehenden Riester Vertrag. Es ist also schwer die Rürup-Rente, die Riester Rente und die Betriebsrente zu vergleichen.

Bei der Anlage der Rürup Rente als Fondsgebundene Rentenversicherung werden die Beiträge in Aktien-, Renten- und Mischfonds angelegt. Meistens wird die Anlage hier am Anfang in Aktienfonds gewählt, da Aktienfonds die höchsten Renditechancen haben. Später hinaus wird dann aber die Anlage in Rentenfonds gewählt, da diese von der Anlage her sicherer sind. Somit will man das erwirtschaftete Kapital sichern. Sollte man jedoch über die ganze Laufzeit hinweg in Aktienfonds investieren, kann man immer noch aufgrund eines Börsencrash kurz vor Rentenbeginn alles verlieren, da es bei den fondsgebundenen Rürup-Rentenverträgen keine Garantieverzinsung gibt und auch die Rürup-Renten keiner Beitragsrückgewähr unterliegen.

Die dritte Anlageform der Rürup-Rente sind die Hybridverträge. Dies ist eine Mischung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung und einer klassischen Rentenversicherung. Bei den Hybridverträgen hat man eine Garantieverzinsung und die Überschüsse werden dann in Aktienfonds angelegt.