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Anpassungsmöglichkeiten - Flexibilität der Rürup RenteAngesichts des Grades der Flexibilität, den die Rürup-Rente bietet, sind einerseits Parallelen zu der Riester-Rente, andererseits Unterschiede zu dieser festzustellen. Parallelen gibt es hinsichtlich der Beitragsfreistellung. Ein Rürup-Vertrag ist nach dem Ablauf einer kurzen Kündigungsfrist direkt nach Abschluss nicht mehr kündbar, weshalb ein Abschluss gut überlegt und der Anbieter sorgsam ausgewählt sein sollte. Allerdings kann sich der Versicherte ähnlich wie bei der Riester-Rente von der Zahlung der Beiträge befreien lassen, wenn er zum Beispiel in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Geld für den Rürup-Vertrag nur noch schwer aufbringen kann. Bei solchen Beitragsfreistellungen verringert sich allerdings natürlich auch das Kapital, welches später als Rente ausbezahlt werden kann. Unterschiede gibt es im Vergleich von Riester- und Rürup-Rente allerdings hinsichtlich der Beitragsgestaltung. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente prinzipiell keinen Mindestbeitrag. Bei der Riester-Rente muss zumindest ein Sockelbeitrag geleistet werden, damit die staatlichen Zulagen unter Umständen anteilig eingestrichen und eventuell die steuerlichen Vorteile mittels des Sonderausgabenabzuges genutzt werden können. |