Anpassungsmöglichkeiten - Flexibilität der Rürup Rente

Angesichts des Grades der Flexibilität, den die Rürup-Rente bietet, sind einerseits Parallelen zu der Riester-Rente, andererseits Unterschiede zu dieser festzustellen.

Parallelen gibt es hinsichtlich der Beitragsfreistellung. Ein Rürup-Vertrag ist nach dem Ablauf einer kurzen Kündigungsfrist direkt nach Abschluss nicht mehr kündbar, weshalb ein Abschluss gut überlegt und der Anbieter sorgsam ausgewählt sein sollte. Allerdings kann sich der Versicherte ähnlich wie bei der Riester-Rente von der Zahlung der Beiträge befreien lassen, wenn er zum Beispiel in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Geld für den Rürup-Vertrag nur noch schwer aufbringen kann. Bei solchen Beitragsfreistellungen verringert sich allerdings natürlich auch das Kapital, welches später als Rente ausbezahlt werden kann.

Unterschiede gibt es im Vergleich von Riester- und Rürup-Rente allerdings hinsichtlich der Beitragsgestaltung. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente prinzipiell keinen Mindestbeitrag. Bei der Riester-Rente muss zumindest ein Sockelbeitrag geleistet werden, damit die staatlichen Zulagen unter Umständen anteilig eingestrichen und eventuell die steuerlichen Vorteile mittels des Sonderausgabenabzuges genutzt werden können.
In Hinsicht auf die Beitragsgestaltung bei der Rürup-Rente ist dabei das Wörtchen „prinzipiell“ wichtig, da die Gestaltung der Beitragssätze natürlich auch von den jeweiligen Versicherern abhängig ist. Wenn es Ihnen dementsprechend wichtig ist, dass Sie während der Laufzeit des Vertrages die Beiträge variieren können, sollten Sie sich bei den jeweiligen Versicherern erkundigen, ob dieses erwünscht und möglich ist. Zumeist ist es dabei auch möglich eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass Sonderzahlungen geleistet werden können. Diese können zum Beispiel zum Jahresende, wenn auch das Einkommen höher ausfällt, geleistet werden. Auf diese Art und Weise lassen sich Steuern sparen und die Altersvorsorge aufstocken. Auch gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit, eine Nachversicherungsgarantie in den Vertrag zu integrieren, die einem das Erhöhen der monatlichen/jährlichen oder pro Quartal geleisteten Beiträge garantiert.