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Anpassungsmöglichkeiten - Flexibilität der Rürup RenteEin ganz wichtiger Punkt bei der Altersvorsorge ist die Flexibilität, denn man sollte sich immer vorher fragen, was passiert wenn sich die Lebensumstände ändern, wie z.B. wenn man die Prämien nicht mehr zahlen kann aufgrund von Arbeitslosigkeit. Man sollte auch vor Vertragsabschluß abklären was passiert wenn man ins Ausland geht oder wenn man heiratet oder sich scheiden lässt.
Übertragbarkeit der Rürup RenteBei der Anlage der Altersvorsorge in eine Rürup-Rente besteht auch die Möglichkeit laut Gesetz den Anbieter zu wechseln. Von daher ist es möglich das angesparte Kapital aus einem Vertrag auf einen anderen Vertrag bei einem neuen Versicherer zu übertragen. Die Versicherungsunternehmen müssen anders als bei der Riester- oder Betriebsrente diese Möglichkeit bei der Basisrente aber nicht einräumen. Ein Nachteil der Rürup Rente ist jedoch dass sie nicht auf andere Personen übertragbar ist, sondern nur an den Versicherten selbst ausgezahlt wird. Es gibt jedoch Versicherer die die Möglichkeit einer Zusatzversicherung anbieten, wodurch im Todesfall des Versicherungsnehmers das Guthaben der Rürup Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
AusstiegsmöglichkeitenWill man aus einem Basisrentenvertrag wieder aussteigen, hat man die Möglichkeit den Antrag zu widerrufen und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Antragsstellung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Eine weitere Ausstiegsmöglichkeit ist der Widerspruch. Der Widerspruch muss ebenfalls schriftlich erfolgen, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice. Hat man vom Versicherer nicht alle Verbraucherinformationen erhalten, verlängert sich hierdurch die Widerspruchsfrist nach Zahlung der ersten Prämie auf maximal ein Jahr. Einen Rürup Rentenvertrag kann man nicht kündigen, man bindet sich mit solch einem Vertrag also lebenslänglich. Von daher ist der Rürup Vertrag wenig flexibel, denn will oder kann man keine Beiträge mehr zahlen hat man nur die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Das eingezahlte Kapital wird aber erst mit dem Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt und dann auch nur als regelmäßige Rente.Wird ein Rürup Vertrag trotzdem vor Ablauf beendet, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die erhaltenen Steuerersparnisse an das Finanzamt zurück zu bezahlen.
BeitragsfreistellungEs besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung des Basisrentenvertrages. Es werden dann keine Prämien mehr eingezahlt und nur das bereits angesparte Kapital lässt das Rürup Vermögen wachsen.
BeitragsgestaltungBei der Rürup Rente gibt es keine Mindestbeitrag. Man kann die Beiträge frei vereinbaren. Man sollte jedoch beachtet, dass es gerade bei Selbständigen die Beiträge eine gewisse Höhe nicht überschreiten, da ansonsten die steuerliche Förderung verpuffen kann. Um flexibel zu sein was die Beiträge angeht, sollte man mit dem Versicherer eine Nachversicherungsgarantie vereinbaren, denn somit hat man die Gewährleistung die Beiträge erhöhen zu können, wenn man nicht sicher ist ob die vereinbarten Beiträge ausreichend sind. |