Auszahlungsform & Sicherheit der Basisrente

Die Rürup-Rente bietet insgesamt drei Dimensionen der Sicherheit: Sie ist Hartz IV sicher, geschützt vor möglichen Insolvenzen und nicht pfändbar. Diese Vorzüge ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden kann, bevor der Sparer das Rentenalter erreicht hat. Hier ist also von staatlicher Seite ein enormer Beitrag dazu geleistet worden, dass tatsächlich jeder privat vorsorgen kann ohne in Sorge über einen möglichen Kapitalverlust vor Erreichen des Rentenalters zu leben.

Kommt der Sparer zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Notsituation und ist in Folge dessen auf die staatliche Unterstützung in Form von ALG II angewiesen, wird das in dem Rürup-Vertrag angesparte Kapital nicht zur Bemessung des Anspruches herangezogen. Dieses bedeutet konkret: Der Sparer muss nicht das Kapital aus seiner Altersvorsorge zunächst aufbrauchen, bevor er staatliche Unterstützungsleistungen beantragen und beziehen kann. Rürup-Verträge müssen dabei allerdings vor der Beantragung des Arbeitslosengeldes II bereits bestanden haben.

Wichtig für Selbständige ist zudem, dass auch eine mögliche Insolvenz dem Rürup-Vertrag nichts anhaben kann. Auch hier gilt: Das Rentenalter ist noch nicht erreicht, der Vertrag kann ergo nicht aufgelöst werden und das sich darin angesparte Kapital kann nicht zur Begleichung von ausstehenden Forderungen herangezogen werden und bleibt unberücksichtigt. Die Unpfändbarkeit der Rürup-Rente gilt allerdings ausschließlich in der Ansparphase. Ist die Auszahlungsphase erreicht, kann der Betrag gepfändet werden, welcher oberhalb des pfändungsfreien Anteils liegt.

Die Auszahlungsphase der Rürup-Rente beginnt bei Eintritt in das Rentenalter, allerdings nicht vor dem 60. Geburtstag des Sparers. Dabei wird die Rürup-Rente in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Eine Ausschüttung der gesamten angesparten Summe in einem Streich ist hingegen nicht möglich, da hiermit der Sinn dieses Rentenmodells – nämlich einen Beitrag zum lebenslangen Auskommen im Alter zu leisten – gefährdet sein kann. Die Zahlungen aus der Rürup-Rente müssen dabei genau wie die Zahlungen der gesetzlichen Rente und der Riester-Rente nachgelagert versteuert werden.