Rürup-Rente / Basis-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente genannt ist seit 2005 eine weitere Möglichkeit Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen zu betreiben.

Bei der Basisrente oder Rüruprente wird später eine monatliche lebenslange Alterrente gezahlt. Vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich, und sie unterliegt der gleichen Besteuerung wie die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Beleihung oder Abtretung der Ruerup Rente oder Basis Rente ist ebenfalls nicht möglich.

Versicherungsunternehmen organisieren die Rüruprente oder Basisrente nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Die Rürup-Rente / Basisrente ist an gesetzlichen Vorschriften gebunden und wird steuerlich gefördert. Die bezahlten Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Es ist ratsam seinen Steuerberater vor Vertragsabschluss nach den Steuervorteilen zu fragen. Die Rürup Rentenversicherung ist besonders für diejenigen geeignet die viel Steuern zahlen, wie z. B. Selbstständige oder Senioren, und bereit sind hohe Beiträge in diese Altersvorsorge einzuzahlen.

 

 

Neben der Riesterrente und den Betriebsrenten ist dies eine weitere Möglichkeit einer privaten Altersvorsorge. Bei der nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannten Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit gesetzlichen Auflagen.

60 % aller gezahlten Beiträge können für Rürup-Rente, steuerlich geltend gemacht werden, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € für Alleinstehende. Dies ist aber bei einer Einzahlung auf 20.000 €, und auf 24.000 € bei Ehepaare begrenzt.

Bei einer Einzahlung von 40.000 €. Jahr für Jahr erhöht sich der steuerliche abzugsfähige Anteil um 2 %. 100 % der Aufwendungen können erst im Jahr 2025 von der Steuer abgesetzt werden. Die Obergrenze liegt in der Endstufe bei 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Ehepaare.

Die Riester –Rente oder eine betriebliche Entgeltumwandlung, die in bestimmten Grenzen sofort eine 100%tige Steuerfreiheit bringt, erscheinen für Arbeitnehmer wesentlich attraktiver, da auch die Rürup-Rente in der Auszahlung schrittweise voll steuerpflichtig wird.

Bei Selbständigen kann das anders sein. Zukünftig ist für diese die Rürup-Rente oder Basis-Rente eine weitere Möglichkeit, sich steuerbegünstigt eine Zusatzrente aufzubauen. Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke und Einzahlungen in die Rentenkasse, die Selbständige möglicherweise als freiwillig Versicherte leisten, bleiben ebenfalls anfangs zu 60 % steuerfrei.